Dr. Rudolf WanslebenRECHTSANWALTSKANZLEI
Transparenz für Mandanten

Kosten und Vergütung

Auch die Kostenfrage gehört zu einer verantwortlichen anwaltlichen Beratung.

Wer rechtliche Hilfe sucht, soll nicht zusätzlich durch Ungewissheit über die entstehenden Kosten belastet werden. Deshalb spreche ich die voraussichtliche Vergütung und mögliche Kostenrisiken möglichst frühzeitig an.

Wonach richten sich die Anwaltskosten?

Die Vergütung anwaltlicher Tätigkeit richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer Vergütungsvereinbarung. Bei vielen Angelegenheiten hängt die gesetzliche Vergütung insbesondere vom Gegenstandswert, der Art der Tätigkeit und dem Verfahrensstand ab. In anderen Angelegenheiten gelten abweichende Gebührenregelungen.

Was kostet eine erste Beratung?

Für eine Beratung soll nach § 34 RVG grundsätzlich eine Gebührenvereinbarung getroffen werden. Ist keine solche Vereinbarung getroffen, gelten die gesetzlichen Regelungen des § 34 RVG. Für Verbraucher beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch dann höchstens 190 Euro, für eine darüber hinausgehende Beratung oder ein schriftliches Gutachten grundsätzlich höchstens 250 Euro, jeweils zuzüglich gegebenenfalls anfallender Auslagen und Umsatzsteuer.

Diese Höchstbeträge gelten nicht allgemein für die Vertretung gegenüber Dritten oder für gerichtliche Verfahren. Welche Tätigkeit beauftragt wird und wie sie vergütet wird, sollte deshalb vorab geklärt werden.

Welche Kosten können bei einem Gerichtsverfahren entstehen?

Bei einem gerichtlichen Verfahren können neben den eigenen Anwaltsgebühren Gerichtskosten sowie – je nach Verfahrensart und Ausgang – Kosten der Gegenseite hinzukommen. Die Kostenfolgen unterscheiden sich insbesondere zwischen Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits- und Strafverfahren. Eine Einschätzung setzt deshalb den konkreten Sachverhalt voraus.

Was übernimmt eine Rechtsschutzversicherung?

Ob eine Rechtsschutzversicherung eintritt, hängt vom Versicherungsvertrag, dem versicherten Rechtsgebiet, möglichen Ausschlüssen und einer gegebenenfalls vereinbarten Selbstbeteiligung ab. Vor kostenverursachenden Schritten kann eine Deckungsanfrage sinnvoll sein.

Welche Hilfe gibt es bei geringem Einkommen?

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kommen Beratungshilfe für die außergerichtliche Wahrnehmung von Rechten sowie Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe für gerichtliche Verfahren in Betracht. Ob und in welchem Umfang Hilfe gewährt wird, richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen und den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen.

Gebühren und Gerichtskosten selbst überschlagen

Für eine erste Orientierung können Sie die folgenden externen Angebote nutzen:

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Die Kosten im konkreten Fall

Ich erläutere Ihnen, soweit dies zu diesem Zeitpunkt möglich ist, die voraussichtlichen Kosten und finanziellen Risiken. Sie sollen nicht nur wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, sondern auch, welche Kosten damit verbunden sein können.