Ende 1951 wurde Wansleben in St. Tönis bei Krefeld geboren. Nach höherer Schule, Grundwehrdienst und Studium bestand er 1974 das juristische Staatsexamen und erlangte mit einer Dissertation aus dem Bereich des internationalen Rechts 1975 die Promotion zum Dr. jur., danach erfolgte der Referendardienst.
Die berufliche Laufbahn begann Dr. Wansleben als Justitiar im Erftkreis, danach war er Referent beim Deutschen Städtetag, anschließend wurde er Beigeordneter für Umwelt, Recht und Ordnung der Stadt Hamm. 1992 wurde Dr. Wansleben vom Kreistag des Kreises Paderborn mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP zum Oberkreisdirektor des Kreises gewählt. Er war in in dieser Funktion tätig vom 1.1.1993 bis 30. 9. 1999. Im September 1999 wählten ihn die Wählerinnen und Wähler des Kreises Paderborn zum ersten hauptamtlichen Landrat des Kreises Paderborn (bis September 2004).
Wansleben ist seit 1989 Kommentator und Mitherausgeber des Kommentars zum Kommunalverfassungsrecht, in dem er sowohl für Teile der Gemeindeordnung als auch der Kreisordnung NW verantwortlich ist. Ebenfalls ist er Mitherausgeber der Zeitschrift für Verwaltung in Praxis und Wissenschaft, der sogenannten Verwaltungsrundschau.
Seit Herbst 2004 ist Dr. Wansleben als Anwalt für seine Mandanten, unter anderem viele Kommunen, Landkreise und Firmen tätig.
Dr. Wansleben ist seit 1979 verheiratet mit Dagmar Wansleben, geborene Brandt. Die beiden haben einen Sohn, den 1982 geborenen Edmund Jan Hendrik Wansleben.